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01.02.2023
Weiterhin gibt es eine gesetzliche Verpflichtung, zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes in medizinischen Einrichtungen, wie in Arztpraxen. Bitte legen Sie, Ihren eigens dafür mitgebrachten MNS, vor Betreten der Praxisräume an und behalten ihn auch während des gesamten Aufenthaltes in den Warte- und Sanitärbereichen an. Dies dient solidarisch, dem Schutz der Mitmenschen, unserer Mitarbeiter und Ihrem eigenen Schutz. Vielen Dank.